12.10.2010
Fahrtauglichkeit für den Straßenverkehr
Besonders beim Autofahren oder generell gesagt im Straßenverkehr ist die Fahrtauglichkeit maßgeblich für die Sicherheit im Straßenverkehr verantwortlich. Neben der Einnahme von Drogen oder übermäßigem Alkoholkonsum können Nebenwirkungen von Medikamenten oder Krankheiten die Fahrtauglichkeit entscheidend beeinträchtigen. Sollten also Krankheiten wie Pakinson, Epilepsie, Diabetes, Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit, Nierenerkrankungen oder Herz- u. Gefäßkrankheiten vorhanden sein, kann der Führerschein entzogen werden. Gleiches gilt übrigens auch bei Drogen- und oder Alkohlmissbrauch. Auch hier wird der Führerschein entzogen. Grund dafür ist in erster Linie die von der Führerscheinstelle angezweifelte Fahreignung.
Die Zweifel können nur durch ein positives MPU Gutachten aus dem Weg geräumt werden. Ein solches Gutachten ist das Ergebnis einer medizinisch psychologischen Untersuchung (auch MPU oder Idiotentest genannt).
Wie es der Name bereits verrät ist die Untersuchung in 2 Teile gegliedert. Während der medizinischen Untersuchung wird der Gesundheitszustand untersucht. Sollten chronische Krankheiten vorhanden sein, wird in erster Linie darauf eingegangen. Zusätzlich werden aber auch körperliche Untersuchungen und Laboruntersuchungen vorgenommen um Alkohol oder Drogenabhängigkeit auszuschließen. Daneben werden mithilfe spezieller MPU Tests die Reaktions- und Aufnahmefähigkeit überprüft.
Der zweite Teil ist die psychologische Untersuchung oder besser gesagt das Explorationsgespräch. Hierbei wird auf die Psyche und auf die mentale Stärke eingegangen. Im Gespräch mit einem Verkehrspsychologen wird speziell nach einem Drogenmissbrauch oder nach Trunkenheitsfahrten überprüft, inwieweit Reue und Eingeständnisse der gemachten Fehler vorhanden sind. Der MPU Gutachter muss nach dem Gespräch den Eindruck bzw. Erkenntnis haben, dass Alkohol am Steuer bzw. Drogenkonsum der Vergangenheit angehören. Erst wenn die medizinische als auch die psychologische Untersuchung bestanden sind, ist das MPU Gutachten positiv und die Fahreignung bewiesen.